Mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und Privatpersonen gehören zu unseren Mandanten, die wir im Kernbereich ihrer wirtschaftlichen und unternehmerischen Tätigkeit qualifiziert beraten und vertreten. Versiert sind wir gerade in den Bereichen, die wie das Vertrags- und Wirtschaftsrecht eine starke gestalterische Komponente mit sich bringen. Dabei decken wir die wesentlichen Bereiche Ihrer privaten oder unternehmerischen Tätigkeit ab und dienen auf diese Weise häufig als „ausgelagerte“ Rechtsabteilung des Unternehmens. Hierzu zählen
Spezialisiert sind wir seit vielen Jahren in den Bereichen des Immobilien- und Auktionsrechts sowie der Projektentwicklung.